ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen Ernst Wolter, Mauerstr. 8 – 11, 29439 Lüchow – nachstehend „ Lieferant“ genannt -und ihren Geschäftspartnern – nachstehend „ Kunde“ genannt – soweit nicht individuell etwas vereinbart worden ist. Alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden regeln sich nach den nachstehenden Vertragsbedingungen. Diese werden mit der Auftragsverteilung vereinbart. Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
  2. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn eine schriftliche Bestätigung erteilt oder die Lieferung ausgeführt wird.

  3. Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeit bearbeitet und ausgeliefert. Von uns nicht zu vertretene Lieferstörungen berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Sollten wir mit unseren Vertragsverpflichtungen in Verzug geraten, kann der Kunde erst nach einer von ihm schriftlich zu setzenden Nachfrist von mindestens drei Wochen vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche können in diesem Falle nur geltend gemacht werden, wenn der Schadenseintritt auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits beruht.

  4. Die Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der Menge, der gelieferten und/oder zurückgenommenen Gebinde ( Voll- und Leergut ) sowie der Arten und Sorten der gelieferten Ware sind unverzüglich bei Empfang bzw. Abholung geltend zu machen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von drei Tagen nach Lieferung, nicht offensichtliche
    Mängel innerhalb von drei Tagen nach ihrem Erkennen schriftlich geltend zu machen, andernfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Entscheidend ist der Eingang der Mängelrüge bei uns. Bei berechtigten Mängeln steht dem Kunden das Recht zu, Ersatzlieferung zu verlangen. Für den Fall, daß diese nicht zur Beseitigung der Mängel führen, bleibt ihm vorbehalten, Herabsetzung der Verfügung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu Verlangen. Weitergehende Ansprüche – auch dritter Personen – sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung der Ware durch den Kunden entstehen, ebenso wie nicht neue Ware, sind von der Gewährleistung nicht umfaßt.

  5. Die Lieferung erfolgt nach unserer jeweils gültigen Preisliste. Zusätzliche Transport-leistungen unserer Mitarbeiter gehen auf Risiko des Kunden.

  6. Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, sind alle Rechnungen sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug, insbesondere ohne Skonto, zu begleichen. Bei Zahlung durch Scheck oder Banklastschrift
    tritt die Erfüllung erst mit Eingang der Gutschrift ein. Bei Zahlungsverzug berechnen wir die Kontokorrentzinsen, welche wir selbst zu zahlen haben, mindestens aber Zinsen in Höhe von 8% über dem Bundesbankdiskontsatz; dem Kunden bleibt vorbehalten einen geringeren Zinsschaden geltend zu machen und nachzuweisen. Schecks, Wechsel und Banklastschriften werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und ohne weitere Kosten für uns hereingenommen. Wir übernehmen keine Gewähr für Vorlage und Protest. Sollte uns bekannt werden, daß der Kunde von ihm gegebene Wechsel oder Scheck nicht eingelöst hat, sind wir befugt, die von ihm erhaltenen Wechsel / Schecks zurückzugeben und sofortige Barleistung zu verlangen. Bei noch nicht erfüllten Verträgen können wir vom Vertrag zurücktreten. Uns entstehende Kosten trägt der Kunde.

  7. Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer, Kohlensäure usw. (mit Ausnahme aller Einweggebinde) werden den Kunden nur leihweise überlassen. Für Mehrwegflaschen, Kisten, Kohlensäure und Pfandfässer wird Pfandgeld erhoben, es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen. Der Kunde ist zur Rückgabe des Leergutes in ordnungsgemäßem Zustand verpflichtet. Für nicht zurückgegebenes Leergut ist Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten. Das Pfand wird dabei angerechnet.

  8. Die gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises sowie sonstiger offener Forderungen unser Eigentum, das gilt auch dann, wenn einzelne oder unsere sämtlichen Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in Besitz zu nehmen. Zu diesem Zweck gestattet der Kunde bereits jetzt unwiderruflich, daß unsere Mitarbeiter sein Grundstück betreten und die Ware herausholen können. Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes die gelieferte Ware an Dritte zu veräußern. Zur Sicherung unserer Ansprüche tritt er schon jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung zustehende Forderung gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware mit dem Rang vor dem Rest an uns ab. Falls unsere Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt wird, werden wir Eigentümer im Verhältnis der Rechnungswerte der von uns gelieferten Ware. Im gleichen Verhältnis werden die dem Kunden erwachsenen Forderungen aus dem Verkauf derartiger Ware an uns abgetreten. Sollten die abgetretenen Kaufpreisforderungen zu einer Übersicherung unserseits von mehr als 20% der jeweils offenen Forderungen gegen den Kunden führen, sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, darüber hinausgehende Sicherungen nach unserer Wahl freizugeben.

  9. Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

  10. In jedem Fall sind Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen, es sei denn, daß der Schadenseintritt auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits beruht.

  11. Erfüllungsort ist Lüchow, Gerichtsstand ist Dannenberg / Elbe

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR LEIHINVENTAR

  1. Die Leihgegenstände werden in gebrauchsfähigem Zustand übergeben und bleiben unveräußerliches Eigentum der Firma Ernst Wolter.

  2. Die Leihgegenstände sind pfleglich und sorgsam zu behandeln.

  3. Fehlende Leihgegenstände werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

  4. Bei Beschädigung werden die anfallenden Reparaturkosten in Rechnung gestellt.

  5. Der vereinbarte Rückgabetermin ist verbindlich einzuhalten.

  6. Werden bestellte Verkaufs – und Kühlwagen nicht rechtzeitig, also mindestens acht Tage vor Veranstaltungsbeginn abgesagt, werden die vollen Leihgebühren fällig.

  7. Die Preise verstehen sich für ein Wochenende bzw. eine Veranstaltung bis zu fünf Tagen, zuzüglich der ges. MwSt.

  8. Der Entleiher sorgt für ordnungsgemäße An – und Abfuhrmöglichkeiten sowie die notwendigen Anschlüsse zur Ver – und Entsorgung.

  9. Kosten die durch unsachgemäße Inbetriebnahme entstehen, sind vom Kunden zu tragen.

  10. Die ordnungsgemäße Abnahme der entliehenen Geräte laut Schankanlagen-verordnung obliegt dem Entleiher.

  11. In den entliehenen Gegenständen dürfen nur Waren, die vom Lieferanten bezogen wurden, zum Ausschank kommen.

  12. Für Schäden, die durch den Gebrauch der Gegenstände entstehen, lehnt der Lieferant jegliche Haftung ab.

  13. Die Leihgegenstände sind vor der Rückgabe sorgfältig zu reinigen, andernfalls werden die anfallenden Reinigungskosten in Rechnung gestellt.

  14. Erfüllungsort ist Lüchow, Dannenberg / Elbe